Fördermöglichkeiten für Ihre Dämmung

Ihr Haus ist nicht besonders energieeffizient und Sie möchten das mit einer neuen Dämmung der Fassade ändern? Dann sollten Sie sich von den hohen Preisen für Montage und Material nicht abschrecken lassen. Der Staat gibt Ihnen einen Zuschuss zu Ihrer Fassaden- oder Dachdämmung. Auf diese Weise möchte Vater Staat einen Anreiz liefern, dass Sie und viele andere ihr Eigenheim dämmen und somit weniger Energie verbrauchen. Das spart Ressourcen und ist einfach umweltfreundlicher! Welche Fördermöglichkeiten es gibt und an welchen Stellen Sie Förderungen beantragen können, erfahren Sie in meinem folgenden Artikel.

Fördermöglichkeiten, Quelle: R_K_B_ by_Tim-Rechmann_pixelio.de
Fördermöglichkeiten, Quelle: R_K_B_ by_Tim-Rechmann_pixelio.de

Fördermöglichkeiten – Wer bietet welche Förderung?

Falls Sie eine Förderung für Ihre Wärmedämmung benötigen, sollten Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Beide handeln im Auftrag der Bundesregierung, bieten jedoch verschiedene Förderprogramme. Ich erkläre Ihnen, in welchem Fall Sie sich an welches Förderinstitut wenden sollten und welche Voraussetzungen Sie für den Zuschuss zur Dachdämmung bzw. Fassadendämmung erfüllen müssen. Bedenken Sie, das Sie die Förderprogramme von BAFA und KfW nicht miteinander kombinieren dürfen. Sie können nur bei einem der zwei Institute einen Antrag stellen.

BAFA – Förderung von Einzelmaßnahmen

Das BAFA ist die Anlaufstelle, wenn Ihr Haus bereits steht und Sie lediglich vorhaben, die Dämmung zu erneuern. Die Förderung beträgt eine Höhe von 15% der Kosten, die für Ihre Dämmung anfallen. Von Ihrer Abrechnung für neue DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme bekommen Sie demnach einen beachtlichen Anteil rückerstattet. Jedoch dürfen die Gesamtkosten € 2000,00 Brutto nicht unter- und € 60.000 Brutto pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Tipp: Übrigens können Sie die Förderung beim BAFA nicht nur für die Dämmung von Dach oder Fassade wie beispielsweise einer Zwischensparrendämmung beantragen. Auch der Einbau von Türen oder Fenstern, die zu einer besseren Isolierung der Wärme führen, wird gefördert!

Welcher Personenkreis darf einen Antrag stellen?

Bei der BAFA können Sie als Privatperson einen Antrag für eine Dachboden- oder Fassadendämmung stellen. Des weiteren sind weitere Personengruppen berechtigt. Einige davon sind evtl. für Sie interessant. Auch als freiberuflich Tätiger und Einzelunternehmer besteht die Möglichkeit zur Förderung. Wenn Sie in einer Wohneigentümergemeinschaft leben, können Sie gemeinsam mit allen Mitgliedern einen Zuschuss für die Dämmung Ihres Hauses beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, wird er vom BAFA geprüft. Sie erhalten den Zuschuss vom Statt nur, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Damit Sie keine unnötige Ablehnung erhalten, habe ich diese hier übersichtlich für Sie aufgelistet:

  • Die Dämmung verbessert das energetische Niveau des Gebäudes
  • Das Gebäude befindet sich in Deutschland
  • Sie erhalten keine Förderung für das gleiche Projekt, wenn Sie Förderung von der KfW erhalten
  • Sie haben einen Energieeffizienz-Experten hinzugezogen

Fördermöglichkeiten von energetischen Sanierungen durch die KfW

Falls einzelne Maßnahmen nicht ausreichen, um Ihr Haus effektiv zu dämmen, sollten Sie sich besser an die KfW wenden. Die Förderbank bietet ein Programm für die umfangreiche Sanierung von Gebäuden aus Energie-Effizienz-Gründen. Pro Wohneinheit fördert die KfW einen Kredit bis zu € 150.000,00 pro Wohneinheit. Sie können den Zuschuss nicht nur bei einer Sanierung, sondern auch beim Neubau beantragen. Ihr Vorteil zu einem normalen Kredit bei der Bank liegt darin, dass Sie weniger zurückzahlen müssen. Denn Sie erhalten einen Tilgungszuschuss zwischen 5% und 45%.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Auch die Förderung der KfW ist an ein paar Bedingungen geknüpft, die Sie erfüllen müssen, damit der Antrag genehmigt wird. Einige davon sind ähnlich wie beim BAFA. Andere unterscheiden sich. Ich erkläre Ihnen, worauf es ankommt:

  • Auch bei der KfW müssen Sie einen Energie-Effizienz-Experten an der Planung teilhaben lassen
  • Nach einer Sanierung entspricht das Gebäude einem Effizienzhaus Denkmal oder einem Effizienzhaus 85

Effizienzhaus 85 – was ist damit gemeint?

Zwei wichtige Werte spielen bei einem Effizienzhaus eine Rolle: Der Transmissionswärmeverlust und die Primärenergie. Bei einem Effizienzhaus 85 liegt der Verlust der Transmissionswärme bei 100% und der Verbrauch der Primärenergie bei 85%. Umso geringer die Zahl im Energieausweis Ihres Hauses ist, desto niedriger ist der Energieverbrauch. Ein Effizienzhaus 70 verbraucht zum Beispiel nur 70% Primärenergie im Vergleich zu normalen Häusern. Bei einem Effizienzhaus 55 liegt der Verbrauch sogar nur bei 55 Prozent.

Lässt sich die Wärmedämmung von der Steuer absetzen?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Wärmedämmungen ist eine weitere Form der Förderung. Wenn Sie schon im Jahr 2021 oder 2022 eine energetische Sanierung vorgenommen haben, können Sie die Aufwendungen dafür in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Über einen Gesamtzeitraum von 3 Jahren dürfen Sie 20 Prozent der Kosten absetzen. In den ersten zwei Jahren sollten Sie jeweils 7% und im letzten Jahr 6% angeben. Jedoch darf der Gesamtbetrag € 40,000 nicht überschreiten.

Fördermöglichkeiten -Für jedes Projekt gibt es eine Förderung

  • Einzelmaßnahmen können mit bis zu € 9.000,00 durch die BAFA gefördert werden
  • Zur Verfügung stehen verschiedene Arten der Förderung
  • Ein weiterer attraktiver Anreiz sind steuerliche Entlastungen
  • Bei einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus können Sie einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen

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