Was ist erlaubt?
Wer kennt sie nicht von euch? – Die kleinen zerstörenden Insekten, die in einer scheinbar unendlichen Zahl und unaufhaltsam durch offene Türen und Fenster in die Wohnung gelangen. Daher ist man schnell auf der Suche nach dem geeigneten Insektenschutz. Was man als Mieter beim Kauf des richtigen Fliegengitters beachten sollte und welche gesetzlichen und rechtlichen Stolperfallen dabei vermieden werden sollten, erfährst du in meinem folgenden Artikel:
Insektenschutz – In einer Mietwohnung erlaubt?
Ja. Durch den Mieter ist das Anbringen von Insektenschutz erlaubt, da es dem „ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ entspricht. So urteilte das Amtsgericht Springe in seinem Urteil vom 20.12.2010 gegenüber den Streitparteien.
Nachdem der Kläger in seiner Mietwohnung Insektenschutz in Form von Fliegengittern angebracht hatte, entfernte der Vermieter diesen wieder. Der Mieter zog vor Gericht und bekam Recht. Allerdings sollten beim Anbringen von Fliegengittern und Insektenschutz vom Mieter einige technische und rechtliche Punkte beachtet werden.
Was gilt es zu beachten, wenn der Mieter Veränderungen an den Fenstern vornimmt?
Jedoch sollte man als Mieter das Urteil des Amtsgericht Springe nicht als generelle Narrenfreiheit verstehen. Folgende Punkte sind bei Fliegengittern & Co zu beachten:
- Montagearten der Fliegengitter oder bauliche Veränderungen, welche am Eigentum des Vermieters Beschädigungen hinterlassen, sollten unterlassen werden. Hierunter fallen zum Beispiel Fliegengitterrahmen die mittels Schrauben und Bohren am vorhandenen Fenster montiert werden müssen. Auch Reisnägel und auch Klebestreifen, die nicht oder nur schwer entfernbare Verfärbungen oder Reste hinterlassen können Ärger bereiten.
- Wenn das generelle Erscheinungsbild der Immobilie durch das Anbringen von Insektenschutzgittern beeinflusst wird, muss von den anderen Eigentümern die Erlaubnis eingeholt werden. Daher sollte man als Mieter Wert auf ein nach Möglichkeit unauffälliges und nahezu „unsichtbares“ Fliegengitter-Gewebe legen. Technisch einwandfreier und mit Rücksicht auf das Vermieter/Mieter Verhältnis angebrachter Insektenschutz, stellt oftmals eine nicht zu unterschätzende Wertschätzung dar. Da Fliegenschutzgitter im Falle eines Wohnungswechsels aufgrund unterschiedlicher Größe oftmals nicht für die neuen Fenster geeignet sind, kann dieser an den alten Fenstern einen Mehrwert bei Verhandlungen mit dem Nachmieter oder dem Vermieter darstellen.
Die Lösung: Insektenschutz ohne Bohren
Um die oben genannten Kriterien vom unbeschädigten Rahmen des Fensters bis hin zur wahrscheinlichen Wertsteigerung ideal umsetzten zu können, stellt sich so manch einem nun die Frage: „Für welche Art Fliegengitter soll ich mich entscheiden, beim Kauf?“ Hier liegt die Antwort ganz klar auf der Hand: Insektenschutzgitter ohne bohren. In den Fensterrahmen werden moderne Insektenschutzbefestigungen mittels Montagewinkeln oder Federn bespannt bzw. eingehängt. Besonders bei Insektenschutz für Mietwohnungen ist diese Art der Befestigung die wahrscheinlich sicherste und praktikabelste Lösung.
Welche eignen sich am besten für Mietwohnungen? Welche Varianten gibt es?
Bei der Kaufentscheidung des richtigen Fliegengitters empfehle ich immer die Fragen nach dem Einsatzzweck und dem Einsatzort in den Vordergrund zu stellen: Was soll es „können“ und wo soll es verbaut werden.
Soll das Spannrahmen-Fliegengitter im Wohnzimmer an einem Fenster angebracht werden, so macht es durchaus Sinn einen Rahmen mit schöner Optik, sowie ein Gewebe mit sehr guter Durchsicht zu wählen. Soll es zusätzlich noch zwischen Rollo und Fenster passen, dann muss auch die Einbautiefe berücksichtigt werden. Wird es lediglich in einem Abstell- oder Kellerraum genutzt, dann reicht ein Fliegengitter mit den Merkmalen insektendicht und günstig vollkommen aus. Wie du Mücken und Fliegen aus deinem Haus fernhalten kannst, darüber kannst du Dich in diesem Artikel informieren.