Deine Rechte als Verbraucher
Schon längst gehört das Umtauschen von Weihnachtsgeschenken fast genauso zu Weihnachten wie der Kauf der Geschenke. Jedoch ist die Rückgabe von ungeliebten Geschenken nicht immer ganz leicht. Was es beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken zu berücksichtigen gibt, erfährst Du in meinem folgenden Artikel.
Weihnachtsgeschenke umtauschen – das solltest Du beachten
Per Gesetz ist der Umtausch von Geschenken klar geregelt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um ein Geschenk handelt oder nicht. Prinzipiell gilt, dass ein Geschäft bzw. Händler das verkaufte Produkt nicht zurücknehmen muss, wenn der Kunde den Artikel vor dem Erwerb persönlich in Augenschein nehmen konnte. Selbstverständlich sind davon ausgenommen berichtigte Beanstandungen.
Die Rechtslage verhält sich etwas anders, wenn Du Ware bestellt hast, wie zum Beispiel in einem Online-Shop. Da Du den Artikel nicht direkt in Augenschein nehmen konntest, hast Du ein gesetzlich festgelegtes vierzehntägiges Rückgaberecht. Manche Online-Shops gewähren sogar eine längere Frist zum Umtausch, wie zum Beispiel Amazon mit 30 Tagen.
Allerdings hat die vierzehntägige Umtauschfrist in Bezug auf Weihnachtsgeschenke einen kleinen Haken: Das vom Gesetzgeber verankerte Widerrufsrecht von 14 Tagen beginnt exakt in dem Moment, in dem Du als Käufer das Paket entgegengenommen hast. Gewöhnlich werden Weihnachtsgeschenke zeitig bestellt. Deshalb könnte es für den Beschenkten für einen Umtausch bereits zu spät sein.
Das heißt im Klartext: Rein rechtlich hast Du keine guten Karten, wenn Du Dein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchtest. Jedoch sind die großen Handelsketten sehr kulant in der Regel, was das Umtauschen von Produkten bzw. Waren betrifft. Außerdem gibt es nicht selten Sonderumtauschregeln für Weihnachten. Wichtig ist dabei, dass die Ware ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Ebenso wird es Dir nicht erspart bleiben, den Käufer um den Bon zu bitten, da Du diesen in der Regel für den Umtausch benötigst.
Natürlich hast Du auch die Option, mit dem Händler vor dem Kauf ein Sonderkündigungsrecht zu vereinbaren. Jedoch funktioniert das nur bei kleineren Geschäften, bei denen ein Kontakt zum Geschäftsinhaber möglich ist. Auf jeden Fall solltest Du Dich absichern, indem Du die Vereinbarung schriftlich festlegst.
Kleiner Tipp: Falls Du Geschenkgutscheine unter den Christbaum legen möchtest, solltest Du darauf achten, dass die Auswahl groß genug ist, damit der Beschenkte sie einlösen kann, so wie er möchte. Übrigens haben Geschenkgutscheine eine Mindestgültigkeit von 3 Jahren und werden normalerweise nicht umgetauscht.
Weihnachtsgeschenke umtauschen – Fazit
Ich hoffe, dass Du Freude an Deinem Weihnachtsgeschenk/en hast und Dir nicht den Umtausch Stress in der City nach Weihnachten, zwischen den Jahren oder in den ersten Tagen des neuen Jahres antun musst.