Lifestyle und Beauty sind momentan angesagter denn je. Fast alle Menschen legen Wert auf ihr Äußeres und unternehmen beinahe alles, um fit und schön zu sein. Wenn du dich in einer dieser Branchen selbstständig machen möchtest, liegst du vollkommen im Trend. In meinem folgenden Artikel, erkläre ich dir, worauf du bei deinem Schritt in die Selbstständigkeit achten solltest – damit auch du erfolgreich durchstarten kannst:
Selbstständig – Vor der Gründung
Zunächst benötigst du eine zündende Geschäftsidee. Insbesondere in der Lifestyle- und Beauty-Branche ist die Konkurrenz nicht zu unterschätzen. Hier kommt es auf ein ausgeklügeltes Konzept mit einem prägnantem Alleinstellungsmerkmal an. Steht dein Konzept, musst du es konkret ausarbeiten und in einem Businessplan festhalten. Dieser Plan ist unentbehrlich, um Kreditgeber und Investoren von deiner Gründungsidee zu überzeugen. Außerdem enthält er einen fundierten Finanzierungsplan, mit dem du detailliert aufzeigst, wie du deinen Betrieb finanzieren wirst.
Desweiteren dient dir ein guter Geschäftsplan als Orientierungshilfe. So kannst du zum Beispiel nachprüfen, welche Ziele du bereits erreicht hast und wo du eventuell noch Nachholbedarf oder Probleme hast. Tipp! Falls du keine eigene Geschäftsidee hast, dich aber in der Beauty- und Lifestyle-Branche selbständig machen möchtest, dann ist Kosmetik Franchise – ein gutes Geschäft mit der Schönheit evtl. das Richtige für dich. Der Vorteil beim Franchising liegt darin, dass das Konzept in der Regel erprobt ist und schon auf dem Markt etabliert ist.
Selbstständig – Während der Gründung
Nun komme ich zum eigentlichen Gründungsprozess. Unabhängig ob du ein Fitnessstudio oder einen Kosmetiksalon eröffnen möchtest, ist der Weg zum Gewerbeamt obligatorisch. Dort meldest du dein Gewerbe an. Je nachdem in welchem Gewerbe du tätig bist, wird überprüft, ob du bestimmte Voraussetzungen erfüllt hast, um dich selbstständig zu machen. Zum Beispiel als selbstständiger Nageldesigner reicht eine Anmeldung beim Gewerbeamt aus. Für selbstständige Friseure hingegen gilt eine Meisterpflicht.
Gewerblich und privat vorsorgen: Sowohl die gewerbliche Absicherung als auch die private Vorsorge sollten ganz oben auf deiner ToDo-Liste stehen. Schütze dich mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Dein Betrieb kann nur laufen, wenn du topfit bist! Mit einer Krankenversicherung überstehst du Zeiten, in denen du es nicht bist. Solltest du einmal einen Unfall erleiden, werden die finanziellen Einbußen von der Unfallversicherung aufgefangen und hilft dir über die Zeit der Arbeitsunfähigkeit hinweg.
Zudem ist es wichtig, dass du deinen Betrieb schützt. Fehler deinerseits oder deiner Mitarbeiter können Schäden – zum Beispiel beim Kunden – verursachen, für die du aufzukommen hast. Eine Betriebshaftpflichtversicherung unterstützt dich und übernimmt Schadensersatzzahlungen und ist generell für ein junges Unternehmen ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Hinweis: Einige Versicherer gewähren Rabatte für Gründer bis zu 50 Prozent.
Selbstständig – Nach der Gründung
Du hast sämtliche Formalitäten erledigt und öffnest nun die Pforten zu deinem eigenen Geschäft? Dann gilt es nun, Marketing zu betreiben um Kunden zu gewinnen. Am besten solltest du schon vor Eröffnung in Werbeaktionen investieren, um auf deine Eröffnung aufmerksam zu machen. Inseriere in Lokalblätter, lege dir eine eigene Facebook -Seite an, um auch über Social Media deine potenziellen Kunden anzusprechen und verteile Flyer.
Denke dabei aber auch langfristig! Mache es dir zunächst zur Aufgabe, dass deine Kunden vollkommen zufrieden mit deiner Dienstleistung sind und wiederkommen. Knüpfe an die guten Erfahrungen deiner Kunden an und ergreife Maßnahmen zur langfristigen Kundenbindung.
Was ist Franchise und wie funktioniert es?
Nun möchte ich dir aber noch das bereits erwähnte Franchise System etwas näher erklären:
Man versteht unter dem Begriff Franchise ein Vertriebssystem, das auf Partnerschaften ausgelegt ist. Der Franchisegeber, ein Unternehmen, dessen Konzept sich bereits auf dem Markt etabliert hat, bietet seine Geschäftsidee Franchisenehmern, den potenziellen Partnern an. Mit Unterstützung des Mutterkonzerns können diese dann auf der Grundlage dieses Geschäftsmodells eine eigene Filiale eröffnen. Der Franchisenehmer ist rechtlich gesehen ein selbstständiger Unternehmer. Dem Franchisegeber fallen nur richtlinienähnliche Kompetenzen zu. Er kann kontrollieren, ob der Franchisenehmer sich systemkonform entsprechend des Franchisevertrags verhält. Es wird zwischen beiden Parteien ein sogenannter Franchisevertrag abgeschlossen. Unter anderem regelt dieser die Bestimmungen zur Lizenzvergabe, die Bereitstellung des franchisespezifischen Wissens und Vertriebsangelegenheiten.
Die Aufgaben des Franchisegebers
Vom ersten Augenblick der Gründungsentscheidung bis hin zur Eröffnung eines Franchise-Unternehmens und sogar darüber hinaus, unterstützt der Mutterkonzern den Franchisenehmer. Vor der Gründung bekommt der Nehmer Hilfe beim Betriebsaufbau, sprich: bei der Einrichtung, der Eröffnungsplanung, dem Finden von sowie der Vertragsschließung mit Lieferanten, beim Erwerben des unternehmerischen Wissens durch Schulungen, beim Marketing, der Versicherung und der Finanzierung des Unternehmens. Nach der Eröffnung erhält der Franchisenehmer weiterhin Unterstützung bei Marketingmaßnahmen sowie durch regelmäßige Fortbildungen und Beratung.
Die Pflichten des Franchisenehmers
Der Franchisenehmer bekommt vom Franchisegeber ein komplettes System für die Gründung eines Unternehmens zur Verfügung gestellt, nachdem sich der Nehmer vollkommen zu richten hat und für dessen Verwendung, monatliche Gebühren zu entrichten sind. Hierfür wird eng mit einem Systembetreuer zusammen gearbeitet. Der Franchisenehmer verpflichtet sich außerdem, den Franchisegeber kontinuierlich über die Entwicklung des Unternehmens in Kenntnis zu setzen. Der Besuch von Fortbildungen und Seminaren ist obligatorisch. Regelmäßige Verkaufsförderungs- und Marketingmaßnahmen sind durchzuführen sowie die Markenidentität ist einzuhalten und zu fördern.
Die Finanzierung eines Franchise-Unternehmens
Hast du dich dazu entschieden, ein Franchisepartner zu werden, musst du an den Franchisegeber eine einmalige Eintrittsgebühr entrichten. Für die Unternehmensgründung errechnen sich die Gesamtinvestitionen aus dieser Gebühr und den Kosten, die du für den Aufbau deines Betriebes aufbringen musst. Diese Kosten fallen etwa für den Warengrundstock, die Geschäftsausstattung oder für die behördlichen Gebühren an. Als Franchisenehmer bist du dazu verpflichtet neben den einmaligen Aufwendungen der Gründung, an den Franchisegeber regelmäßig Gebühren abzuführen. Dabei handelt es sich in der Regel, um einen vertraglich festgelegten Prozentsatz des Nettoumsatzes, der je nach der Art des jeweiligen Franchisesystems zwischen 1% und 15% variiert. Unter anderem fällt diese Gebühr für die Bereitstellung von Beratungsangeboten, Werbemitteln, Markenschutz, Schulungen sowie für die Bereitstellung von Wissen an.
Prinzipiell ist es möglich, ein Franchise-Unternehmen ohne eigenes Kapital zu gründen. Jedoch wird in der Praxis standardmäßig eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent der benötigten finanziellen Mittel vorausgesetzt. Der Gründer beweist durch das eingebrachte Eigenkapital seine eigene Bonität. 80 Prozent der Gesamtinvestitionen können durch Fremdkapital wie staatliche Fördermittel oder Kredite finanziert werden.
Der Franchisegeber kümmert sich entgegen der landläufigen Meinung NICHT um die Finanzierung einer Filiale. Hier steht der Franchisenehmer genauso in der Pflicht, wie bei jeder anderen Art der Gründung. Jedoch sind viele Kreditgeber und Banken eher dazu bereit, ein Franchise Vorhaben zu unterstützen, als wie eine individuelle Geschäftsidee, da es sich bei einem Franchise vorhaben um ein schon auf dem Markt etabliertes Geschäftsmodell handelt. Weitere aktuelle Infos über das Thema Franchise kannst du beim deutschen Franchiseverband erhalten.